Schwefel

„Keine Schwefelung während des Gärprozesses. Frühestens beim letzten Abziehen oder beim Füllen darf der Schwefel zugesetzt werden. Gesamtschwefelgehalt nach Abfüllung (natürliche Spuren + zugesetzter Schwefel): max. 30 mg/l, unabhängig vom Restzuckergehalt.“

Schwefel (SO2) ist ein Stoff, der bereits auch bei der natürlichen Vergärung von Traubensaft entsteht. In der Weinproduktion wird er zusätzlich als Antibakterium, Antioxidantie und Stabilisator eingesetzt. Schwefel tötet während der Vergärung ungewünschte Bakterien ab, kann jedoch auch zum Abtöten der Hefen eingesetzt werden, um einen Wein mit Restzucker zu produzieren.

Im Naturwein wird auf den Einsatz von Schwefel während Vergärung komplett verzichtet, somit gärt der Saft i.d.R. komplett durch. Restsüße Weine sind daher im Naturwein sehr selten zu finden. In unserer Definition von Naturwein wird eine geringe Schwefelung nach der Vergärung und vor der letzten Abfüllung erlaubt. Die Gesamtschwefelmenge darf 30 mg/l unabhängig vom Restzuckergehalt nicht übersteigen.

Schwefel ist im Wein erst ab 11 mg/l deklarierungspflichtig. Dabei wird nicht zwischen natürlichem und zugesetztem Schwefel unterschieden, weswegen auch auf Etiketten von Naturweinen oft der Hinweis „enthält Sulfite“ oder „contains sulfites“ zu finden ist.

So2